Acta / Die Geigenmacher Innung / Neukirchen / Sa.
Johann Friedrich Hilpert
Acta / Die Geigenmacher Innung / Neukirchen / Sa., p. 13 Acta / Die Geigenmacher Innung / Neukirchen / Sa., p. 22 [P. 13] Allerdurchlauchtigster, Grosmächtigster König,
Allergnädigster HERR
Die hiesige Geigenmacherinnung hat gegen die beyden Tischlermeister, Carl Friedrich Jacob  und Carl Gottlob Wild, wegen unbefugten fertigens von Guitarren, bey uns Beschwerde geführt ...

[P. 22] ter anderen Johann Georg Martin, der kürzlich verstorbene Carl Friedrich Jacob und Carl Gottlob Wild seit längerer Zeit bereits zum großen Nachtheile unserer Innung Guitarren zu fertigen sich angemaßt und einige von ihnen halten sogar darauf eigene Gesellen, welche wiederum auf ihre eigene Hand Guitarren gefertigt haben und noch fertigen, wie dieses von einem gewissen August Paulus, Heinrich Schatz, als diese noch blos Gesellen gewesen und einem gewissen Seifert geschehen ist und noch geschiehet. Letzterer ist sogar nicht einmal von hier, sondern aus dem Dorfe Wohlhaußen gebürtig und ein Bauersohn. Ausser den beyden vorgenannten Tischlermeistern beschäftigen sich noch sieben andere Meister der hiesigen Tischler Innung mit dem Fertigen der Guitarren. Unsere hiesige Innung bestehet aus 92. Mitgliedern, welche sich mit dem Fertigen der Violinen und Guitarren beschäftigen. Die Innung der Geigenmacher in dem 2. Stunden von hier gelegenen Klingenthal bestehet aus 106. Meistern, welche ebenso wie wir mit
Acta / Die Geigenmacher Innung / Neukirchen / Sa.
Landes-Direction. I. Sect. 2. Abtheilung. / 1833 [geändert in:"1832"]
Dresden Sächs. Landeshauptarchiv / Kreishauptmannschaft Zwickau / Nr. 3290
Allerdurchlauchtigster, Grosmächtigster König, Allergnädigster HERR
Die hiesige Geigenmacherinnung hat gegen die beyden Tischlermeister, Carl Friedrich Jacob  und Carl Gottlob Wild, wegen unbefugten fertigens von Guitarren, bey uns Beschwerde geführt und dadurch in dieser Handwerks-Sache die Erstattung gegenwärtigem allunterthänigsten Bericht veranlaßt.
Die Geigenmacherinnung hat nämlich sic. fol. 1. Act. sub I. no. 87. bey uns beschwerend angebracht sie würden von den beyden Tischlermeistern, Carl Friedrich Jacob und Carl Gottlob Wild, in ihrem Handwerke turbirt, welche neben ihrer Tischlerprofeßion, die sie mit Gesellen und Lehrjungen betreiben, auch Guitarren zum Verkauf machten.
Selbst diese Tischlergesellen und Lehrlinge hölfen bey diesen Guitarren bauen und arbeiteten dann auf ihre eigene Faußt. Alles dieses könnten sie durch Zeugen erweisen. Ihr Verdienst litte durch dieses Pfuschwerg einen gewaltigen Abbruch.
Gerade im gegenwärtigen Zeitpunkte wäre die Guitarre das Lieblings Instrument und das Guitarrenspiel in der Mode, dahingegen alle anderen Artikel in ihrem Metier stockten. Die Fälle wären auch schon häufig dagewesen, daß Tischlergesellen, welche hier die  Tischlerprofeßion erlernt, außer Landes gezogen, sich daselbst etablirt, sich auf das Guitarrenmachen gelegt, dadurch aber alle Erfindungen, welche sie durch Nachdenken, Fleis und Kostenaufwand theils zur Vervollkommnung, theils zur Verschönerung dieses Instrumentes gemacht, bis auf das Gemeine heruntergebracht hätten. Auch dieses könnten sie beweisen.
Auch daß die Guitarren ausschließlicher Gegenstand ihrer Kunst wären, bedürfte keiner weitläufigen Auseinandersetzung. Die Violinen wären die allgemeine Benennung der Objecte ihres Metiers. Darunter wären alle übrigen Abarten; Bäße, Schellies, Guitarren, Mandolinen, Zithern, Lauten und alle übrigen musical. Instrumente, welche durch Saiten zum Klang gebracht werden, begriffen. Sie hätten auch zeitherro und von jeher diese Instrumente ausschließend gefertigt.
Da sie nicht in das Handwerk der Tischler pfuschen dürften, so würde es auch diesen nicht erlaubt seyen, sie zu stören. Bey ihren Vernehmungen haben die Tischler Jacob und Wild, fol.5. zugestanden, daß sie neben ihrer Tischlerprofeßion auch Guitarren gefertiget und verkauft hätten, und führten dabey an, daß sie sich dadurch das Fertigen der Guitarren nicht untersagen laßen könnten, vielmehr wollten sie, wenn in dieser Handwerkssache, allerunthänigster Bericht erstattet werden sollte, und Nachricht vom Abgange deßelben hätten.
Da auf eine ähnliche Beschwerde des hiesigen Geigenmacherhandwerks gegen den Tischler Johann Georg Martin allhier, Letzterer, mittelst der an uns ergangenen, fol. 26. der beyliegenden Acten sub. M. vid. 157. befindlichen allerhöchsten Rescripts das fertigen der Guitarren verstattet worden ist, so haben wir Bedenken getragen, in dieser Sache gegen Jacoben und Wilden als Pfuscher weiter zu verfahren, vielmehr resolviert in dieser Handwerkssache an Eure Königl. Mäjestät allunterthänigsten Bericht zu erstatten, deßen Abgang wir den Intereßanten fol.7a und b bekannt gemacht und welche darauf die Vorstellungen fol.11. und fol.15. seq.zu den Boten gegeben haben.
Eure Königl. Mäjestät haben mündlichen gegenwärtigen allerunterthänigsten Bericht, welchen wir Acta sub. I. vid. 87. und     "    "   M. vid. 157. beylegen, zu erstatten und Allerhöchst. Dero gerechteste Resolution darauf in derjenigen tiefsten Ehrfurcht zu erwarten, in welcher wir unausgesetzt beharren.

Eur. Königl. Majestät
Neukirchen am 14.ten August 1826
allunterthänigstgehorsamst. Bürgermeister vd.: Rath allhier Christian Schuster erst.: Bürgermeister
Die Beschwerde der Geigenmacher gegen die Tischler II Vol. Act.
Dem Allerdurchlauchtigstem, Großmächtigstem Fürsten und Herrn Friedrich August Könige von Sachsen unserem allergnädigstem Herrn
Gegenstand:
Die Geigenmacher Innung zu Neukirchen bittet um gnädigsten Schutz gegen einige dasiger Tischlermeister und Gesellen wegen dem sich angemaßten Fertigen der Guitarren und um ein Verbot dieser Beeinträchtigung.
Unsere in hiesigen Fabrikorte bereits über 150. Jahre bestehende Innung der Geigenmacher ist berechtiget, alle unter die Kategorie: Violine gehörigen musicalischen Instrumente, welche in der Form einer Violine mit Saiten bezogen sind, eine Resonanz haben und mittelst beider Töne von sich geben, wozu Bässe,Celli`s, Zithern, Lauten, Mandolinen, Guitarren, Harfen gehören ausschließlich zu fertigen. Weil nun von diesen Instrumenten vorzüglich die Guitarren von unserer Innung häufig gefertigt wurden; so haben einige hiesiger Tischler, welche die Kästen und Futterale zur Versendung der Instrumente zu fertigen gehabt und daher die Guitarren selbst um diese Kästen und Futterale danach zu fertigen, von den Geigenmachern in das Hauß erhalten mußten und daher die Modelle abzeichneten, unter anderen Johann Georg Martin, der kürzlich verstorbene Carl Friedrich Jacob und Carl Gottlob Wild seit längerer Zeit bereits zum großen Nachtheile unserer Innung Guitarren zu fertigen sich angemaßt und einige von ihnen halten sogar darauf eigene Gesellen, welche wiederum auf ihre eigene Hand Guitarren gefertigt haben und noch fertigen, wie dieses von einem gewissen August Paulus, Heinrich Schatz, als diese noch blos Gesellen gewesen und einem gewissen Seifert geschehen ist und noch geschiehet. Letzterer ist sogar nicht einmal von hier, sondern aus dem Dorfe Wohlhaußen gebürtig und ein Bauersohn. Ausser den beyden vorgenannten Tischlermeistern beschäftigen sich noch sieben andere Meister der hiesigen Tischler Innung mit dem Fertigen der Guitarren. Unsere hiesige Innung bestehet aus 92. Mitgliedern, welche sich mit dem Fertigen der Violinen und Guitarren beschäftigen. Die Innung der Geigenmacher in dem 2. Stunden von hier gelegenen Klingenthal bestehet aus 106. Meistern, welche ebenso wie wir mit ihren Familien von ihrer Profession, deren vorzüglichster Gegenstand gegenwärtig, das Fertigen der Guitarren ist, und mit der größten Mühe und Anstrengung sich ernähren können.
Die Erlernung unseres Metiers ist nach unseren gnädigst confirmierten Innungsartikeln mit sehr bedeutendem Aufwand und Kosten verbunden und wir haben nach eben diesen Artikeln ein schweres Meisterstück, und zwar
1.) eine Diskantgeige mit schönem Holz, der Hals rein eingelegt, das Griffbret gewürfelt, den Boden und Decke auch mit dreyfachen Spähnen sauber eingelegt,
2.) eine Guitarre von schönem Holz und rein auf dem Register,
3.) eine Viola Di Gambe mit Bäuchen und sechs Saiten ohne Tadel
und sollen alle drey Stücke von gelber Farbe seyen ohne Flecken, zu fertigen, aber wir unsere Profession auf unsere eigene Hand treiben dürfen. Allen diesen Aufwand und Mühe haben aber die Tischlermeister und Gesellen nicht, sondern können nach ihrem Belieben ein doppeltes Geschäft betreiben und liefern mit oberflächlichen Kenntnissen und einigen Handgriffen Fabrikarbeiten, welche, wenn gerade, wie gegenwärtig, nach diesen Artikeln häufiger Nachfrage ist, zwar auf der einen Seite Absatz finden, auf der anderen aber umso mehr Nachtheile bringen, als sie wirkliche Meister-Arbeiten im Preise herabdrücken und dem Kredit der Fabrik einen großen und unersetzlichen Schaden verursachen und solche in Vorfall bringen. Hierzu kommt noch, daß mehrere Tischlergesellen, welche hiesige Tischlermeister die Guitarrenfabrication gelernt haben, sich ins Ausland gewendet und diese Kunst, welche ehedem blos in hiesigem Orte einheimisch gewesen, allenthalben hin verbreitet und unsere ohnehin geringe Nahrung uns noch mehr und dergestallt geschmälert haben, daß zu befürchten stehet, daß solche am Ende für uns gänzlich verloren gehet.
Wir müssen, als musicalische Instrumentenmacher in kleinen Städten - 12. - Personensteuer entrichten, dagegen die Tischlermeister nur - 8.- wie jeder andere Handwerker entrichten. In dem oben erwähnten Klingenthal hat vor einigen Jahren ebenfalls ein Tischlermeister Guitarren zu fertigen sich angemaßt, gegen welche Beeinträchtigung die dasige Geigenmacher Innung beym Justiz Amt Voigtsberg sich beschweret und es auch dahin gebracht haben, daß dem gedachten Tischlermeister das Fertigen der Guitarren gänzlich untersagt worden und derselbe seit dieser Zeit die Geigenmacher Innung nicht mehr zu beeinträchtigen wagt. Warum nun wir, die wir einen gnädigst confirmierte Innung in einer Stadt sind, da Klingenthal blos ein Dorf, es nicht ebenfalls dahin bringen können, da wir nicht von einem, sondern von 10. Tischlermeistern und ausser diesen sogar noch Gesellen in unseren gnädigst bestätigten Innungs Gerechtsamen  fortwährend beeinträchtigt werden, können wir nicht einsehen, da doch in Klingenthal unmöglich andere Gesetze gelten können, als bey uns.
Die hiesigen Tischlermeister haben ohnedem ausser den von ihnen ausschließlich zu fertigenden Arbeiten noch dadurch eine ausserordentliche und sehr einträgliche Nahrung, daß sie sowohl für uns als auch für die übrigen sämtlichen hiesigen musicalischen Instrumentenmacher die zum Einpack und Transportierung der Instrumente nöthigen vielen Kästen und Futterale verfertigen, welche Arbeiten, solange die hiesigen musicalischen Instrumenten, und Saiten Fabricanten Innungen bestehen, niemals aufhören werden. Die Guitarren sind noch der einzige Artikel, welcher gegenwärtig ziemlich gesucht wird. Wenn aber die Beeinträchtigungen unserer Innung von Seiten der Tischler und Tischlergesellen nicht aufhören und dieselben nicht gesteuert werden sollte, so würden wir auch um diesen wenigen Verdienst gebracht und in den gegenwärtigen traurigen und nahrungslosen Zeiten, mit welchen wir ohnehin schon genug zu kämpfen haben, mit unseren Familien dem größten Mangel und Brodnoth Preis gegeben werden.
Königl: Sächsis: Hohe Landes Regierung bitten wir daher hiermit unterthänigst, uns gegen die Anmaßungen und Beeinträchtigungen der hiesigen Tischlermeister und Tischlergesellen durch Fertigung und den Verkauf der blos unserer Innung zu fertigen zu können den Guitarren gnädigst zu schützen und jenen sothane Beeinträchtigungen bey nahmhafter und nach Befinden zu erhöhender Strafe gerechtest untersagen zu lassen und unterzeichnen uns mit der größten Verehrung.

Neukirchen, 26.ter Juni 18..[1831]
Die Geigenmacher Innung allda
Carl Willhelm Glier als Vormeister
Carl Wilhelm Glaesel als Vormeister
Adam Friedrich Roßbach als Vormeister
An die Königl. Sächs. Hohe Landesdirection zu Dresden
Der Rath zu Neukirchen.
Die Beschwerde der Geigenmacherinnung gegen das Fertigen der Guitarren von den Tischlern betrf.
ad num. 1806 3.Vol. Act.
In folgenden von der Königl. Hohen Landes-Regierung auf die von der hiesigen Geigenmacherinnung gegen das Fertigen der Guitarren von Saiten der Tischler geführte Beschwerde, an uns ergangenen hohen Verordnung fol.1. Act. sub. I. vid.89 haben wir gegenwärtigen gehorsamsten Bericht ehrerbietigst zu erstellen.
Die Vormeister der Geigenmacher haben sec. fol. 6.dict. Act. diejenigen Tischler nahmhaft gemacht, welche sich mit Fertigen der Guitarren beschäftigen.
Diesen Tischlern haben wir die Beschwerde der Geigenmacher irt. fol. 8. zugefertiget und deren Erklärung darüber erfordert.
Sie haben und zwar einen derselben die Vorstellung fol. 12. und zweyn derselben die Vorstellung fol.19 zu den Acten gebracht und darinnen besonders darzuthun gesucht, daß die Guitarre kein Instrument sey, die zur Cathegorie der Geigen und das fertigen derselben ausschließlich für die Geigenmacherinnung gehöre, im Gegentheile wäre die Guitarre ein Instrument, deßen Fertigung an keine Zunft gebunden sey, sondern jedem Künstler freystünde. Sie haben sich dabey auf zwey höchste Entscheidungen über denselben Gegenstand bezogen, nach welchem und zwar nach dem allerhöchsten Rescripte fol.16 dem Tischlermeister Carl Friedrich Jacob und Carl Gottlob Wild, nach dem allerhöchstem Rescripte fol.23. aber dem Tischler Johann Georg Martin das Fertigen der Guitarren, auf die vorher vom Geigenmacherhandwerke dieserhalb geführter Beschwerde, nachgelaßen worden ist. Die, über diese beyderley Differenzen ergangenen Acten legen wir ehrerbietigst mit bey.
Der Tischler Heinrich Anton Schatz aber hat fol. 3.67. erklärt: da er glaube, daß das Fertigen der Guitarren allerdings für die Geigenmacher gehöre, er aber auf der Wanderschaft in Wien bey einem Guitarrenfabricanten 2. Jahre 5. Monate gearbeitet und während dieser Zeit lediglich Guitarren gefertiget und darinnen die erforderliche Geschicklichkeit sich erworben habe und dieses Metiers hier fortzutreiben wünsche; so hätte er sich, wie auch die Vormeister der Geigenmacherinnung bestätigen, bey gedachtem Handwerke zu Gewinnung des Meisterrechts gemeldet und sich zur Fertigung eines Meisterstücks und Bezahlung der gesetzlichen Handwerksgebühren erboten, auch wäre die Geigenmacherinnung geneigt ihn zum Meister anzuerkennen; da er aber nicht zunftmäßig gelernt habe, so könnten sie ihn, ohne dazu verlangte höchste Conceßion nicht annehmen, daher er um Ertheilung dieser höchsten Conceßion zur Gewinnung des Meisterrechts bey der Geigenmacherinnung und daß sein Gesuch der hohen Behörde mit vorgetragen werde, bitten wollen.
Die fol. 6. sub f. und fa., benannten Tischler aber haben keine Erklärung eingegeben.
Die Geigenmacher haben dagegen in der Vorstellung fol. 25. seq.1. angeführt: daß die Guitarren, weil sie ein Saiteninstrument sey, gleich der Geige für die Geigenmacher gehöret, dass sie in ihren Innungsartikeln und namentlich in denen, unterm 20.ten November 1828. von der Geigenmacherinnung zu Klingenthal entworfenen und allerhöchsten Orts bestätigten Innungsartikeln, als ein Instrument, deßen Fertigung für die Geigenmacher ausschließlich gehöre, mit benannt und daher das Fertigen derselben denen Tischler nicht gestattet sey. Abgesehen davon, ob die Zunftverhältnisse im allgemeinen diesem Handwerk förderlich und in staatswirthschaftlicher Fürsicht, nützlich oder schädlich sind, als worüber sich in neuerer Zeit mehrere Stimmen aus den preußischen und anderen Ländern theils dafür, theils dagegen ausgesprochen haben; so dürfte, solange noch Zunftverhältniße bestehen, auch diese Differenz nach den vorhandenen Innungsartikel, welche in Innungsangelegenheiten das Gesetz sind, und so mehr zu beurtheilen sogar, als jede Abweichung daran immer als eine Abweichung vom Gesetze angesehen wird und in ihren Folgen bei andern vorkommenden Fällen nicht selten Anomalien und unangenehme Cunstliebe herbeyführt.
Die Spezialinnungsartikel der Geigenmacher alhier enthalten nach fol.4. Act.sub. M. vid.157. das Fertigen der Zittern, welche mit Guitarren gleichbedeutend seyen sollen, die Spezialartikel der Geigenmacher zu Klingenthal aber fol.31. Act. sub. I. no. 89. ausdrücklich Guitarren als ein Instrument, deßen Fertigen ausschließlich für die Geigenmacher gehört und als Meisterstück genannt ist.
Bey diesen klaren Buchstaben der, in Innungssachen als Gesetz zu betrachtenden Artikel dürfte die Geigenmacherinnung, bey dem Rechte, daß das Fertigen der Guitarren nur diejenigen, welche bey ihnen das Meisterrecht gewonnen, gestattet sey, um so mehr zu schützen seye, als jeder Tischler, wenn ein Geigenmacher Särge oder Commoden machen wollte, ebenfalls auf ein Verbot antragen und solches auch verlangen würden. Die hiesigen Tischler, welche Guitarren fertigen wollen, dürfen nur, als darum der Tischler Schatz fol.11. angesucht, das Meisterrecht bey der Geigenmacherinnung gewinnen; so wird, einem, weil sie nicht zunftmäßig gelernt, die Königl. hohe Landesdirektion hohe Conceßion dazuertheilt, jede Differenz und Streitigkeit in dieser Angelegenheit erwiedern und auch die Geigenmacherinnung, wie sie fol. 17 b. selbst erklärt, wegen Abstellung ihrer, zu großen Unzufriedenheit Veranlaßung gebender Beschwerde, völlig zufriedengestellt, da überhaupt jeder, so lange die Zünfte noch bestehen,wenn er ein, dahin einschlagendes Gewerbe ausüben will, sich der, bey denselben geltenden Einrichtung und Ordnung auch unterwerfen muß.

An die Königl. hohe Landesdirection haben wir gegenwärtigen gehorsamsten Bericht, welchen wir Acta sub. M. no. 137.    "     "      I.    "    87. und    "     "      I.    "    89. belegen, zu erstatten und die hohe Resolution darauf ehrenbürtigst zu erwarten.
Acta / Die Geigenmacher Innung / Neukirchen / Sa., p. 31 Sie haben und zwar einen derselben die Vorstellung fol. 12. und zweyn derselbe die Vorstellung fol.19 zu den Acten gebracht und darinnen besonders darzuthun gesucht, daß die Guitarre kein Instrument sey, die zur Cathegorie der Geigen und das fertigen derselben ausschließlich für die Geigenmacherinnung gehöre, im Gegentheile wäre die Guitarre ein Instrument, deßen Fertigung an keine Zunft gebunden sey, sondern jedem Künstler freystünde. Sie haben sich dabey auf zwey höchste Entscheidungen über denselben Gegenstand bezogen, nach welchem und zwar nach dem allerhöchsten Rescripte fol.16 dem Tischlermeister Carl Friedrich Jacob und Carl Gottlob Wild, nach dem allerhöchstem Rescripte fol.23. aber dem Tischler Johann Georg Martin das Fertigen der Guitarren, auf die vorher vom Geigenmacherhandwerke dieserhalb geführter Beschwerde, nachgelaßen worden ist. Die, über diese beyderley Differenzen ergangenen Acten legen wir ehrerbietigst mit bey.

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Lit.: Johann Friedrich Hilpert: Christian Friedrich Martin - Biographie bis 1833. Studiengang Musikinstrumentenbau Markneukirchen. Diplomarbeit 2001
Inhalt  |  C. F. Martin (bis 1833)  |  Thüringisch-sächsische Gitarren  |  Bibliographie
© STUDIA INSTRUMENTORUM MUSICAE 2005